Aufenthaltsstatus

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Aufenthaltsstatus

Der Aufenthaltsstatus stellt die Berechtigung einer Person dar, sich in der Schweiz aufzuhalten. Der Aufenthaltsstatus ist dafĂŒr ausschlaggebend, wie lange ein auslĂ€ndischer Besucher oder Zuwanderer legal im Land bleiben kann und welchen BeschrĂ€nkungen oder Auflagen er gegebenenfalls unterliegt.

Arbeits-/Aufenthaltsbewilligung


Verwenden sie bitte folgende Begriffe, um Ihr Status zu definieren.

Schweizer Staatsangehörige:
- Schweizer(in)

Angehörige der Mitgliedstaaten der EuropÀischen Union und EFTA:
- noch keine
- Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L EU/EFTA)
- Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B EU/EFTA)
- Niederlassungsbewilligung (Ausweis C EU/EFTA)
- Aufenthaltsbewilligung mit ErwerbstÀtigkeit (Ausweis Ci EU/EFTA)
- GrenzgÀngerbewilligung (Ausweis G EU/EFTA)

Alle anderen AuslÀnder:
- noch keine
- Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)
- Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
- Aufenthaltsbewilligung mit ErwerbstÀtigkeit (Ausweis Ci)
- GrenzgÀngerbewilligung (Ausweis G)
- Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)
- VorlÀufig aufgenommene AuslÀnder (Ausweis F)
- Asylsuchende (Ausweis N)
- SchutzbedĂŒrftige (Ausweis S)

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